Energiewende I

Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 - nur „Theaterdonner“?

Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ordentlich für Wirbel bei Hauseigentümern gesorgt.

Noch ist der Entwurf „hausintern“, also unter den übrigen beteiligten Ministerien (zum Beispiel dem Bundesjustizministerium) noch nicht abgestimmt. Erst seit dem 7. März 2023 beginnt die Ressortabstimmung. Erst recht gibt es noch keinen Kabinettsentwurf oder gar einen Kabinettsbeschluss. Trotzdem: „Reiner Theaterdonner“ sind seine Pläne durchaus nicht.

Entwurf

Bewertungen

Fakten

Häufig gestellte Fragen:

Angst, Verunsicherung und nicht selten auch Wut sind bei den Betroffenen groß. Das ist durchaus verständlich. Können wir unsere Häuser denn überhaupt noch halten, so fragen sich insbesondere ältere und damit nicht mehr so einkommensstarke Eigentümer. Hier einige Fragen aus dem Beratungsgeschäft:

Mietshaus

Funktionierende Heizung

Vorhandene Wärmepumpe

Alte Öl- oder Gasheizung mit Warmwasseraufbereitung

Pflicht zur Prüfung/Optimierung

WEG

Verbundenheit an Energieträger/Vorgaben

Kostenbeteiligung der Mieter

Betriebskostenabrechnung

Ausblick

Im Gespräch ist auf EU-Ebene ein Entwurf der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Direktive - EPBD - Entwurfsfassung der Europäischen Kommission vom 14.12.2021), der verpflichtende energetische Mindeststandards für Gebäude enthält. Nach aktuellen Vorstellungen könnte dies ab dem Jahre 2027 greifen. Auch über eine „Solardachpflicht“ für den Immobilienbestand und nicht nur für den Neubau wird laut nachgedacht.

Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen