Pressemitteilung vom 18.10.2018

Bundesdatenschutzbeauftragte: Mieternamen an Klingelschildern sind zulässig

Haus & Grund begrüßt Klarstellung

Die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, ist laut der Bundesdatenschutzbeauftragten auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung zulässig. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Klarstellung. „Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden. Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
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